Allgemeine Affiliatebedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand, Rechtsstellung /Nutzung des Backoffices und der Replicated Website, Schutz der Vertriebsstruktur und Kundenschutz, kein Gebietsschutz
(1) Der Affiliate hat die Möglichkeit nicht aber die Pflicht, für die NAVIA VITAL SL, Avd. De Valencia, ES-35250 Ingenio (Las Palmas de Gran Canaria), B56593361, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Dirk Ulaszewski geschäftsansässig daselbst, E-Mail: info@fusion2life.com die Waren von NAVIA VITAL weiterzuverkaufen und/oder zu vermitteln, ebenso wie er das Recht hat, andere Affiliate für den Warenvertrieb von NAVIA VITAL zu gewinnen. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass der Affiliate finanzielle Aufwendungen tätigt oder er eine Mindestanzahl von Waren von NAVIA VITAL abnimmt.
(2) Der Affiliate handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Affiliate zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von NAVIA VITAL. Es bestehen ausdrücklich keine Umsatzvorgaben, Abnahme-, Vertriebs- oder andere Tätigkeitspflichten ebenso wie keine Weisungen, so dass der Affiliate Art, Ort, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit frei bestimmt. Der Affiliate ist für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer, Erlangung einer Gewerbeberechtigung, Zahlung der Sozialversicherungsabgaben, Einkommens- und Umsatzsteuer) eigenverantwortlich.
Hinweis für Affiliate in der Schweiz:
Für Affiliate mit Sitz in der Schweiz ist darauf hinzuweisen, dass sie im eigenen Interesse bei der Einrichtung und Ausrichtung ihrer geschäftlichen Tätigkeit zwingend beachten müssen, dass sie für ihren eigenen Waren-Weiterverkauf ebenso wie für Ihre Akquise-Tätigkeit ihren Geschäftsbetrieb als Unternehmer auch im Sinne Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung einrichten müssen, entsprechend ausüben müssen und ihren Warenvertrieb und die Kunden- und/oder Affiliate-Akquise entsprechend qualifizieren müssen. Es ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass nach gegenwärtiger Ansicht der zuständigen Ausgleichskasse die nur auf Erfolgsprovision basierende Vermittlungstätigkeit von Affiliates, auch wenn sie vertraglich und steuerrechtlich selbständig als Unternehmer handeln, als unselbständige Tätigkeit im Sinne des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (LAVS) angesehen werden kann, mit der Folge, dass im Einzelfall für den betroffenen Affiliate eine Beitragspflicht nach dem Schweizer Sozialversicherungsrecht bestehen kann. Ob ein Affiliate im Einzelfall als selbständig oder unselbständig eingestuft wird, hängt nicht nur von der vertraglichen Ausgestaltung der Tätigkeit die vorliegend die Anforderungen einer unternehmerischen Tätigkeit nach Vorgaben des LAVS erfüllt, sondern von unterschiedlichen weiteren in der Verantwortungs- und Handlungssphäre des Affiliate liegenden Anknüpfungspunkten wie etwa des Führens eines eigenen Warenlagers, die Anmietung eigener Büros, der Beschäftigung eigener Mitarbeiter oder des sonstige Eingehens eines wirtschaftlich unternehmerischen Risikos durch einen Affiliate ab, ist im Zweifel durch den Affiliate mit der zuständigen Ausgleichskasse zu klären und liegt weder im Zuständigkeits- noch Verantwortungsbereich von NAVIA VITAL.
(3) Der Affiliate erwirbt mit der Registrierung und dem Erwerb des von ihm gewählten Startersets ein Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Back Offices und der/dem Replicated Website/Referal Link und gegebenenfalls des von ihm ferner gesondert beauftragen Shopsystems. Das Nutzungsrecht des ihm zur Verfügung gestellten Back Offices, der/dem Replicated Website/Referal Link und Shopsystems ist ein einfaches, auf das konkrete Back Office und der/dem Replicated Website/Referal Link bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dem Affiliate steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Back Offices, der/des Replicated Website/Referal Links und/oder des Shopsystems ebenso wenig wie ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu. Für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Back Offices, der Replicated Website und des gegebenenfalls gesondert genutzten Shopsystems berechnet NAVIA VITAL eine nichtverprovisionierte Servicegebühr.
(4) Jenem aktiven Affiliate, der einen neuen Affiliate erstmals für einen Vertrieb der Waren von NAVIA VITAL gewinnt, wird der neue Affiliate in seine Struktur nach Maßgabe des Vergütungsplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Schutz des Vertriebsstruktur), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem neuen Affiliate bei NAVIA VITAL für die Zuteilung gelten. Das in Satz 1 Geregelte gilt ebenso für die Gewinnung neuer Kunden (Kundenschutz). Die Möglichkeit der Änderung der „Setzposition“ eines direkt oder indirekt gesponserten Affiliate ist nicht möglich.
(5) Dem Affiliate steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
§ 2 Beginn und Dauer des Affiliatevertrages, Widerrufsrecht, Linienschutz
(1) Ein Vertragsabschluss setzt die Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Online-Affiliate-Antrags nebst elektronischer Unterschrift und die nachfolgende elektronische Annahme durch NAVIA VITAL voraus. Ein Vertragsabschluss ist möglich mit Kapitalgesellschaften (nicht aber mit Stiftungen oder Genossenschaften), Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sind. Affiliate müssen im Besitz eines Gewerbenachweises, wie etwa eines Gewerbescheins, sein (falls bei der Registrierung noch kein Gewerbe angemeldet wurde, ist die Gewerbeanmeldung unverzüglich spätestens binnen zwei Wochen seit der Registrierung bei NAVIA VITAL durchzuführen), außer eine Gewerbeanmeldung ist ausnahmsweise in einem Staat (z.B. in der Schweiz) nicht erforderlich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürliche Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Affiliate-Antrag akzeptiert. Eine natürliche Person ist nicht berechtigt, sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst mehrfach indirekt zu registrieren. Sofern sich Ehepartner, Lebenspartnerschaften, Familiemitglieder bei NAVIA VITAL registrieren, dürfen sie sich nur für eine Position als Personengesellschaft registrieren; eine Registrierung von Ehepartnern, Lebenspartnerschaften, Familienmitgliedern in mehreren Positionen im Vergütungsplan wird als Bonusmanipulation angesehen. Für den Fall eines Verstoßes gegen die in diesem Absatz (1) geregelten Pflichten ist die NAVIA VITAL ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Affiliate-Vertrag fristlos/außerordentlich zu kündigen.
(2) Der Affiliate kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Annahme seines Vertragsantrages ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen und kann im Gegenzug der Erstattung des vollständigen Kaufpreises sämtliche bis dahin erworbene Waren und das Starterset zurückgeben.
(3) Der Affliatevertrag wird jeweils für die Dauer von 12 Monaten vereinbart. Der Vertrag verlängert sich mit der Zahlung der in § 1 Absatz (3) erläuterten Servicegebühr automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht zuvor von einer Partei via E-Mail oder unter Einhaltung der Schriftform mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Sofern der Affiliate trotz entsprechender Zahlungsaufforderung durch NAVIA VITAL die vorgenannte Servicegebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zahlt, wird der Vertrag automatisch gekündigt. Ungeachtet dessen hat der Affiliate auch innerhalb der 12-monatigen Vertragslaufzeit jederzeit bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende die Möglichkeit, seinen Affiliate-Vertrag ordentlich zu kündigen. Ungeachtet des vorgenannten ordentlichen Kündigungsrechts haben beide Parteien das Recht, den Affiliatevertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen, wobei NAVIA VITAL bei einem Verstoß gegen § 3 Absatz (1) letzte Satz und § 3 Absatz (5) zur unmittelbaren außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist. Kündigungen haben via E-Mail oder schriftlich zu erfolgen. Der Affiliate ist zur Vererbung seiner vertraglichen Position [der Vertrag des Affiliate endet mit dessen Tod] nach vorheriger schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Zustimmung durch NAVAI VITAL und dem im Todesfall erforderlichen Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweise für/über das Erbe berechtigt. Mit dem/den Erben muss ein neuer Affiliatevertrag im Todesfall vereinbart werden und sofern, ein Erbe bereits Affiliate bei NAVAI VITAL ist, muss der Erbe entscheiden, ob er seine bisherige oder die geerbte Position im Vergütungsplan behält, da nur eine Position im Vergütungsplan je Affiliate erlaubt ist, so dass die nicht gewählte Position wegfällt. Eine Übertragung, Verpfändung, oder Abtretung der Rechte an der Vertriebsstruktur (Downline) bzw. der erlangten Position im Vergütungsplan bei NAVIA VITAL ist nur für Führungskräfte ab der Position des „Senior President“ nach Abschluss eines gesonderten Führungskräftevertrages zulässig.
(4) Die Einhaltung und der Schutz der Sponsor Linie ist für NAVIA VITAL von besonderer Bedeutung, so dass ein Affiliate nach Beendigung seines Vertrages sich erst frühestens 12 Monate nach Vertragsende erneut eine Tätigkeit als Affiliate beantragen darf.
§ 3 Pflichten des Affiliates
(1) Dem Affiliate ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von NAVIA VITAL, deren Affiliates, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen das Wettbewerberecht oder sonstiges geltendes Recht zu verstoßen. Dem Affiliate ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über NAVIA VITAL Produkte oder das Vertriebssystem zu machen. Der Affiliate wird im Rahmen seiner Vertriebstätigkeit nur solche Aussagen über die Waren des NAVIA VITAL-Sortiments sowie über das NAVIA VITAL-Vertriebssystem machen, die inhaltlich den Vorgaben in den NAVIA VITAL Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Er wird sich stets wohlwollend über NAVIA VITAL, deren verantwortliche Personen, Affiliates, Leistungen und Vertriebssystem äußern, wobei diese Pflicht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die gesetzlich zulässige Dauer fortgilt. Dem Affiliate ist es ferner untersagt, unwahre, irreführende oder überzogene Werbung über Verdienstmöglichkeiten oder Angaben zu seinen Provisionen gegenüber Dritten insbesondere im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu machen. An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf der Affiliate unwahre, überzogene oder irreführende Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei NAVIA VITAL machen. Ebenso untersagt sind das Crosslinesponsoring (Akquirieren eines Affiliates aus einer anderen Vertriebslinie bei NAVIA VITAL) und die Bonusmanipulation oder das Stacking. Zur Bonusmanipulation gehört insbesondere das Sponsern von Affiliate, die tatsächlich das NAVIA VITAL-Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), nicht existieren, ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Lebenspartners, den Kindern, Eltern, Großeltern, der Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Affiliate oder Kunden oder sonstige Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen. Stacking liegt vor, wenn ein Affiliate neu einen registrierten Affiliate gezielt in der Downline platziert, um einen schnellen Aufstieg und Rang im Vergütungsplan zu erreichen. Stacking beinhaltet: (a) die finanzielle Unterstützung neuer Affiliate zum Zweck der Maximierung der Vergütung gemäß dem Vergütungsplan von NAVIA VITAL sowie die Platzierung eines neuen Affiliate in einer Downline-Organisation mit der Absicht, den Vergütungsplan zu manipulieren und so auf eine nicht beabsichtigte oder nicht zulässige Weise finanziellen Gewinn zu erzielen. Darüber hinaus ist es ausdrücklich verboten, Zahlungen jeglicher Art für andere Affiliate oder für Kunden direkt oder indirekt vorzunehmen oder seine Kredit- oder sonstige Paymentkarte hierfür zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Leistungen von NAVIA VITAL dürfen über die „Face-to-Face-Bewerbung“ hinweg auch im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Homeparties oder -veranstaltungen, Online-Homeparties oder Online-Präsentationen der Affiliates vorgestellt werden und nur über die Replicated Website/Referal Link oder den offiziellen Webshop von NAVIA VITAL verkauft werden. Auf anderen Verkaufsplätzen insbesondere großen allgemeinem Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Discountern), auf Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle ist die Vorstellung und der Verkauf der Waren von NAVIA VITAL verboten. In anderen gesundheitsbezogenen Einzelhandelsläden wie z.B. Drogerien, Apotheken, Friseurgeschäften, Beauty- oder Kosmetik Studios, Fitnessstudios, physiotherapeutischen Praxen oder vergleichbaren Praxen ist die Vorstellung und der Verkauf der Waren von NAVIA VITA zulässig, sofern der jeweilige Einzelhandelsladen von dem Affiliate als sein Hauptgeschäft betrieben wird und die NAVIA VITAL Waren nur nebenbei und über die Warenauslage hinaus ohne Werbung in dem Ladengeschäft beworben wird. Sofern ein Affiliate in einem Ladengeschäft NAVIA VITAL Waren in größerem Umfang und mit offiziellen kommerziellen Werbemaßnahmen bewerben möchte ich, ist dies nur nachvorherige schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Genehmigung durch NAVIA VITAL (Anfragen sind an die unter § 1 benannte E-Mail-Adresse von NAVIA VITAL zu adressieren) zulässig. Auch unabhängig von dem Vertrieb der Waren in Ladengeschäften ist für Fall des kommerziell beabsichtigen Wiederverkaufs (was stets angenommen wird, wenn der Affiliate mit einer Einzelbestellung bei NAVIA VITAL für 2.000 € oder mehr einkauft) oder eines beabsichtigen Wiederkaufs an gewerbliche Wiederverkäufer nur nachvorherige schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Genehmigung durch NAVIA VITAL (Anfragen sind an die unter § 1 benannte E-Mail-Adresse von NAVIA VITAL zu adressieren) zulässig.
(3) Auch für den Fall, dass der Affiliate die Leistungen von NAVIA VITAL in anderen Internet Medien wie z.B. eigene Websites, sozialen Netzwerken (z.B. Facebook oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die offiziellen NAVIA VITAL Werbeaussagen verwenden und muss sich leicht erkennbar mit seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) und der Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Datenschutzerklärung und eines ordnungsgemäßen Impressums ausweisen. Ferner muss der Affiliate bei der Bewerbung auf eigenen Internetseiten oder in anderen Internet-Medien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von NAVIA VITAL handelt. Der Verkauf der Waren darf auf jeglichen Online-Auftritten des Affiliate stets nur über die Replicated Website/Referal Link oder den offiziellen Webshop von NAVIA VITAL erfolgen. Der Affiliate darf nicht im Namen von NAVIA VITAL Verträge abschließen, Zahlungen entgegennehmen oder weiterleiten oder sonst Willenserklärungen abgegeben.
(4) Der Affiliate darf nur in solchen Staaten Leistungen für NAVIA VITAL vertreiben oder neue Affiliate gewinnen, die offiziell von NAVIA VITAL eröffnet wurden. Die eröffneten Staaten sind im Backoffice des Affiliate einzusehen. Es ist nicht erlaubt in einem Staat als NAVIA VITAL Niederlassung, Importeuer oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen oder eigene Marken oder Internet-Domains anzumelden, die in identischer oder ähnlicher Schreibweise den Namen NAVIA VITAL oder eine Marke, ein Kennzeichen oder einen Produktnamen von NAVIA VITAL enthalten.
(5) Dem Affiliate ist es grundsätzlich erlaubt, für andere Unternehmen unabhängig von der Branche Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben. Ungeachtet der in Satz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Affiliate nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen ebenso wie eigene/fremde Werbematerialien, Merchandise-Produkte, Schulungsmaterialien oder -tools und vergleichbare Inhalte für den Betrieb des NAVIA VITAL-Geschäfts an andere Affiliate zu vertreiben. Ferner darf der Affiliate keine Vertriebsunternehmen (gilt auch für solche die nicht Wettbewerber sind), Produkte oder Dienstleistungen bei einer NAVIA VITAL-bezogenen Versammlung (gilt auch für Webinare oder sonstige Veranstaltung der Affiliate), einem solchen Seminar, Webinar oder Kongress oder unmittelbar nach oder im Zusammenhang mit einer solchen Veranstaltung bewerben/anbieten. Soweit der Affiliate gleichzeitig für mehrere Unternehmen auch Network Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Affiliate andere als NAVIA VITAL Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Instagram-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten. Außerdem ist es dem Affiliate ausdrücklich untersagt, NAVIA VITAL Affiliate für den Vertrieb anderer Produkte/Leistungen anzuwerben oder abzuwerben oder eine solche Handlung zu versuchen oder andere Affiliates dazu anzuleiten oder anzuleiten zu versuchen, ihre Tätigkeit für NAVIA VITAL einzustellen oder zu reduzieren. Dem Affiliate ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Affliatevertrages gegen andere Affiliate- oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
(6) Der Affiliate hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von NAVIA VITAL und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von NAVIA VITAL gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline- Aktivitäten und - Platzierungen ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Affiliate-, Kunden- und Vertragspartnerdaten ebenso wie die Informationen über Geschäftsbeziehungen von NAVIA VITAL und seiner verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Affliatevertrages fort.
(7) Die Affiliate und Kundendaten, der durch den Affiliate akquirierten Affiliate und Kunden, stehen ausschließlich im Eigentum von NAVIA VITAL. Es ist dem Affiliate verboten, die personenbezogenen Daten oder ihm sonst bekanntwerdenden persönlichen Affiliate-Daten aus seiner Downline oder der sonstigen Vertriebsstruktur von NAVIA VITAL oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertragliche Zweckbestimmung der Affiliate- und Kundenbetreuung für NAVIA VITAL sonst für eigene Zwecke oder Drittzwecke zu verwerten, diese an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder sonst zu nutzen.
§ 4 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Provisionszahlungsmodalitäten / Keine Preisänderungen durch den Affiliate
(1) Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Affiliate für seine Vermittlungstätigkeit (für seine Tätigkeit als Reseller erhält der Affiliate die sich aus dem Ein- und Verkaufspreis ergebene Marge) eine monatliche Provision nach Maßgabe des Vergütungsplans, deren Auszahlung zum 15. des Folgemonats folgt. Der Provisionsanspruch entsteht erst nach Zahlungseingang der provisionsbegründenden Leistung bei NAVIA VITAL und entsteht ausdrücklich nicht, sofern diese Leistung gleich aus welchem Grund nicht bezahlt wird.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich und in der Regel ohne Umsatzsteuer und nur dann mit Umsatzsteuer, wenn gesetzlich erforderlich und der Affiliate NAVIA VITAL zuvor schriftlich und unter Angabe seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer und des zuständigen Finanzamtes mitgeteilt hat, dass er Vorsteuer abzugsberechtigt ist. Zahlungen können nur auf Bankkonten erfolgen, die auf den Namen des Affiliates laufen. NAVIA VITAL behält sich zur Vermeidung von belastenden Transaktionskosten das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag in Höhe von mindestens 10,00 € zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei NAVIA VITAL für den Affiliate geführten Verrechnungskonto fortgeführt und nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an den Affiliate zur Auskehrung auf dessen auf seinem Namen lauteten Bankkonto bereitgestellt.
(3) Der Affiliate wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände NAVIA VITAL binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung schriftlich oder via E-Mail mitteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung als genehmigt.
(4) Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrundeliegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provisionszahlung sind alle Ansprüche des Affiliate abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß Absatz (1) sind ferner alle Leistungen des Affiliate abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Affiliate-Bestandes, des Kundenstockes ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Affiliate-Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, auch unter Verweis der Vorgaben des § 1 Absatz (2) keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch NAVAI VITAL zu leisten sind.
(5) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Affiliate aus seinem Affiliate-Vertrag sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Affiliate-Vertrages durch den Affiliate mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(6) Dem als Reseller handelnden Affiliate wird in seinem eigenen Interesse für den Fall des Wiederverkaufs der Waren dringend angeraten, die empfohlenen Wiederverkaufspreise einzuhalten, um eine Preisstabilität zu gewähren, die dem Affiliate dazu verhilft, einen stabilen Umsatz zu erzielen.
§ 5 Einbeziehung des Vergütungsplans
Der Vergütungsplan (beigefügt als Anlage 1) und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Affiliatevertrages. Der Affiliate muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten. Mit der Versendung des Antrages an NAVIA VITAL versichert der Affiliate zugleich, dass er den Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und diese Dokumente als Vertragsbestandteil akzeptiert.
§ 6 Höhere Gewalt / Haftungsausschluss
(1) NAVIA VITAL haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie etwa Pandemien (wie z.B. die Covid-19-Pandemie), Problemen in der globalen Lieferketten, internationale Erschütterungen der Finanzmärkte (dies sind solche, die vergleichbar mit der weltweiten Finanzkrise in 2008 nach der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers sind), Kriegen, und/oder politische Verwicklungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Streiks oder vergleichbare Betriebs- oder sonstigen Störungen. Im Übrigen haftet NAVIA VITAL für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch NAVIA VITAL, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von NAVIA VITAL, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet NAVIA VITAL nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens durch NAVIA VITAL, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Affiliate sind für NAVIA VITAL fremde Informationen im Sinne des geltenden Telemedien- oder sonstigen Rechts.
§ 7 Verjährung / Schlussbestimmungen/ Abweichender Gerichtsstand /Beschwerden-Anfragen Dritter
(1) Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen, bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen.
(2) Es gilt das Spanische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Affiliate seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Hamburg, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht.
(3) NAVIA VITAL ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen und/oder des Vergütungsplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. NAVIA VITAL wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Affiliates ankündigen. Der Affiliate hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist NAVIA VITAL berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Sofern der Affiliate bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. NAVIA VITAL ist verpflichtet, den Affiliate in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
(4) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(5) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
(6) Kunden- Affiliate-, Presseanfragen oder -beschwerden jeglicher Art über die Waren, den Service oder das Vergütungssystem/Vertriebssystem von NAVIA VITAL ebenso wie Beschwerden über das Verhalten anderer Affiliate sollte der Affiliate im eigenen Interesse umgehend an NAVIA VITAL an die in § 1 Absatz (1) benannte E-Mail-Adresse weitergeben.
Stand der Allgemeinen Affiliatebedingungen: 01.07.2025